Der Rechtsanwalt kann nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), nach einer Vergütungsvereinbarung oder ein Pauschalhonorar abrechnen. Weitere Einzelheiten erläutere ich Ihnen gerne unverbindlich im persönlichen Gespräch. Möchten Sie zunächst nur eine Beratung in Anspruch nehmen, um die Möglichkeiten zur Lösung Ihres rechtlichen Problems zu prüfen, so haben Sie folgende Optionen:
Sie können eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen, indem Sie Ihr Anliegen in einer e-mail an
beschreiben. Daraufhin erhalten Sie einen Kostenvoranschlag zugesendet und entscheiden, ob Sie das Beratungsangebot annehmen möchten. Ihre Beratungsanfrage ist für Sie unverbindlich und kostenlos.
Selbstverständlich können Sie auch jederzeit telefonisch einen Beratungstermin in den Kanzleiräumen vereinbaren unter
+49 (0)30- 74394955
Weitere Möglichkeiten der Kontaktaufnahme:
Skype: reeder.sabine
Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die Gebühr für die Beratung auf eine Gebühr für eine sonstige weitere Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt, anzurechnen (§ 34 Absatz 2 RVG).Neuer Text