Ich bin Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht.
Seit 2005 vertrete ich meine Mandanten bundesweit bei Scheidungen, im Familienrecht und internationalen Familienrecht, im Migrationsrecht, insbesondere Aufenthaltsrecht und Staatsangehörigkeitsrecht. Seit 2013 besitze ich den Fachanwaltstitel für Familienrecht. Mein Kanzleisitz ist in Berlin -Prenzlauer Berg.
Schwerpunkte meiner Tätigkeit:
Scheidungen und Trennungsvereinbarungen,
Scheidungen mit Auslandsbezug (insbesondere die Anwendung ausländischen Scheidungsrechts vor deutschen Familiengerichten), Eheaufhebungen ( z. Bsp. wegen einer Scheinehe), Scheidungen homosexueller Ehen, Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Unterhalt, Sorge -und Umgangsrecht, Visum zur Familienzusammenführung, Ehegattennachzug,
Aufenthaltserlaubnis zur (selbständigen) Erwerbstätigkeit (Arbeitserlaubnis),
Aufenthaltserlaubnis als Geschäftsführer einer GmbH,
Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zur Daueraufenthalt-EU
Meine Mandanten profitieren von intensiver persönlicher Betreuung und Befassung mit dem Mandat. Besondere Sprachkompetenz besitze ich in Englisch und Spanisch.
Ein kurzer Hinweis zur Bezeichnung „Fachanwalt Familienrecht“. Ein Rechtsanwalt darf sich „Fachanwalt“ nennen, wenn er auf einem bestimmten Rechtsgebiet besondere theoretische und praktische Kenntnisse erworben und nachgewiesen hat. Diese Berufsbezeichnung wird durch die Rechtsanwaltskammer nach der Fachanwaltsordnung verliehen. Voraussetzung sind drei Jahre Anwaltszulassung in den letzten sechs Jahren vor Antragstellung sowie der Nachweis besonderer Fachkenntnisse. Dazu müssen Seminare besucht und zusätzliche Prüfungen absolviert werden. Auch regelmäßige Fortbildungen im Fachbereich Familienrecht sind vorgeschrieben.